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WeChat & DSGVO 2026 — was EU-Unternehmen beachten müssen

· 2 Minuten Lesezeit

WeChat ist kein „grauer Kanal“ — sobald ihr ihn im B2B nutzt, gelten dieselben Anforderungen wie für E-Mail und Telefon: Rechtsgrundlage, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Aufbewahrung, Löschung und bei Tencent-Servern ein Drittlandtransfer.

Welche Daten überhaupt relevant sind

  1. Stammdaten (Name, Firma, Rolle, WeChat-ID) — personenbezogen.
  2. Chat-Inhalte — oft mit sensiblen Hinweisen; achtet auf besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO), falls Gesundheits-, Reise- o. Ä. Themen vorkommen.
  3. Metadaten (Zeitstempel, Gerät) — ebenfalls personenbezogen.

Rechtsgrundlagen (Kurzüberblick)

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b — vorvertragliche Maßnahmen / Vertrag, wenn der Lead aktiv anfragt.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f — berechtigtes Interesse (z. B. warmes Outbound) nur mit dokumentierter Interessenabwägung.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. aEinwilligung für Newsletter, Retargeting, Marketing-Sequenzen.

Drittland & Schrems II

Tencent betreibt Infrastruktur außerhalb der EU. Praktisch braucht ihr eine saubere Architektur:

  • EU-gehostete Verarbeitung (Übersetzung, Scoring, CRM-Notes) dort, wo ihr die Kontrolle und AVV-Kette habt.
  • Datenminimierung am Eingang — nur was ihr wirklich braucht.
  • Aufbewahrungsfrist schriftlich festlegen (z. B. 24 Monate nach letztem Kontakt) und technisch umsetzen.

Drei häufige Audit-Fallen

  1. Kein AVV mit CRM-Anbieter und ggf. Bridge-Anbieter.
  2. WeChat-IDs nur auf Privatphones — kein Zugriff bei Anfragen der betroffenen Person / Behörde.
  3. Keine dokumentierte Löschroutine — „wir löschen auf Anfrage“ reicht nicht als Policy.

Fazit

WeChat in der EU ist nicht verboten, aber der „WhatsApp-Style im Vertrieb ohne Konzept“ ist riskant. Mit EU-Hosting, dokumentierter Rechtsgrundlage und klarer Retention bleibt ihr auditierbar — und der Vertrieb behält Tempo.

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