WeChat & DSGVO 2026 — was EU-Unternehmen beachten müssen
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WeChat ist kein „grauer Kanal“ — sobald ihr ihn im B2B nutzt, gelten dieselben Anforderungen wie für E-Mail und Telefon: Rechtsgrundlage, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Aufbewahrung, Löschung und bei Tencent-Servern ein Drittlandtransfer.
Welche Daten überhaupt relevant sind
- Stammdaten (Name, Firma, Rolle, WeChat-ID) — personenbezogen.
- Chat-Inhalte — oft mit sensiblen Hinweisen; achtet auf besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO), falls Gesundheits-, Reise- o. Ä. Themen vorkommen.
- Metadaten (Zeitstempel, Gerät) — ebenfalls personenbezogen.
Rechtsgrundlagen (Kurzüberblick)
- Art. 6 Abs. 1 lit. b — vorvertragliche Maßnahmen / Vertrag, wenn der Lead aktiv anfragt.
- Art. 6 Abs. 1 lit. f — berechtigtes Interesse (z. B. warmes Outbound) nur mit dokumentierter Interessenabwägung.
- Art. 6 Abs. 1 lit. a — Einwilligung für Newsletter, Retargeting, Marketing-Sequenzen.
Drittland & Schrems II
Tencent betreibt Infrastruktur außerhalb der EU. Praktisch braucht ihr eine saubere Architektur:
- EU-gehostete Verarbeitung (Übersetzung, Scoring, CRM-Notes) dort, wo ihr die Kontrolle und AVV-Kette habt.
- Datenminimierung am Eingang — nur was ihr wirklich braucht.
- Aufbewahrungsfrist schriftlich festlegen (z. B. 24 Monate nach letztem Kontakt) und technisch umsetzen.
Drei häufige Audit-Fallen
- Kein AVV mit CRM-Anbieter und ggf. Bridge-Anbieter.
- WeChat-IDs nur auf Privatphones — kein Zugriff bei Anfragen der betroffenen Person / Behörde.
- Keine dokumentierte Löschroutine — „wir löschen auf Anfrage“ reicht nicht als Policy.
Fazit
WeChat in der EU ist nicht verboten, aber der „WhatsApp-Style im Vertrieb ohne Konzept“ ist riskant. Mit EU-Hosting, dokumentierter Rechtsgrundlage und klarer Retention bleibt ihr auditierbar — und der Vertrieb behält Tempo.